Kosten

Die Kosten für unsere Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom sog. Streitwert. Unter dem Streitwert versteht man sprichwörtlich den Wert des Streites, wie z.B. die Höhe der streitigen Forderung oder die Höhe des geltend gemachten Anspruchs.

 

Gerne berechnen wir Ihnen die voraussichtlichen Gebühren bei Beginn unserer Tätigkeit.

 

Alternativ ist auch eine Stundensatzvereinbarung möglich. Unser Stundensatz beträgt 150,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. In bestimmten Fällen können wir auch eine Pauschalvergütung vereinbaren. Dies kommt etwa für Eheverträge oder auch für Mahnschreiben in Betracht.

 

Als besonderen Service bieten wir Ihnen telefonisch oder per E-mail geführte Kurzberatungen für einfacher gelagerte Sachverhalte zu einem Pauschalhonorar von 40,00 € bis 80,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Sprechen Sie uns gerne auf diesen Service an.

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Uebach & Vieth